Was tun im Trauerfall?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt kommt, um den Tod festzustellen und füllt darüber eine entsprechende Bescheinigung aus. Dafür benötigt er den Personalausweis des Verstorbenen. Erst nach der ärztlichen Untersuchung darf der Verstorbene zum Friedhof gebracht werden – die Abholung erfolgt durch uns, sobald Sie es wünschen. Auch nachts und am Wochenende sind wir telefonisch jederzeit erreichbar.

Trauerfall

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim kann in der Regel mit der Überführung des Verstorbenen gewartet werden, bis wir mit Ihnen alles Notwendige besprochen haben.

Zur Besprechung der Bestattung und der damit verbundenen Formalitäten besuchen wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause oder vereinbaren einen Termin bei uns im Büro. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • Grabdokumente
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Versicherungspolicen

Sollten wichtige Unterlagen nicht auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung. Ebenso erledigen wir für Sie alle notwendigen Behördengänge (Anmeldung beim Standes- und Friedhofsamt, Abmeldung der Rente etc.), soweit dies möglich ist.

Zu klären ist nun, welche Bestattungsart gewählt werden soll. Bei der Erdbestattung wird der Sarg (direkt nach der Trauerfeier) auf dem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden werden die Gräber nach Reihen- und Kaufgräbern: Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt, hier darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden, eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Die Stelle des Kaufgrabes kann auf dem Friedhof von den Angehörigen ausgewählt werden. Nach Ablauf der Nutzungsfrist kann das Grab verlängert werden. Der Friedhof nimmt für Kaufgräber höhere Gebühren als für Reihengräber.

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene (häufig nach einer Trauerfeier am Sarg) zum Krematorium überführt. Die Urne kann wie bei einer Erdbestattung entweder in einem Reihen- oder einem Kaufgrab beigesetzt werden. Wer kein eigenes Grab möchte, kann wählen zwischen den sog. Urnenrasengräbern (mit oder ohne Grabplatte), einer Wald- oder Seebestattung.

Soll die Beisetzung im Ausland stattfinden, erledigen wir ebenfalls alle notwendigen Formalitäten und überführen den Verstorbenen bis zum Beisetzungsort.

Während der Besprechung klären wir mit Ihnen und dem Friedhofsamt den Bestattungstermin. Wenn Sie möchten, setzen wir uns auch mit dem Pfarrer in Verbindung oder vermitteln einen kirchlich ungebundenen Trauerredner*in.

Ebenso beraten wir Sie bei der Auswahl von Blumenschmuck, der Formulierung von Traueranzeigen, -karten und -briefen und bei späteren Danksagungen.

Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Ihnen so viel an Formalitäten ab, wie möglich. Dazu gehört auch die Abmeldung der Rente/Pension bzw. die Beantragung der Rentenvorschusszahlung für Witwen/Witwer, sowie die Benachrichtigung von Versicherungen und der Krankenkasse.