Was tun im Trauerfall?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den Ă€rztlichen Notdienst. Der Arzt kommt, um den Tod festzustellen und fĂŒllt darĂŒber eine entsprechende Bescheinigung aus. DafĂŒr benötigt er den Personalausweis des Verstorbenen. Erst nach der Ă€rztlichen Untersuchung darf der Verstorbene zum Friedhof gebracht werden – die Abholung erfolgt durch uns, sobald Sie es wĂŒnschen. Auch nachts und am Wochenende sind wir telefonisch jederzeit erreichbar.

Engel

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim kann in der Regel mit der ÜberfĂŒhrung des Verstorbenen gewartet werden, bis wir mit Ihnen alles Notwendige besprochen haben.

Zur Besprechung der Bestattung und der damit verbundenen FormalitĂ€ten besuchen wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause oder vereinbaren einen Termin bei uns im BĂŒro. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • Grabdokumente
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Versicherungspolicen

Sollten wichtige Unterlagen nicht auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung. Ebenso erledigen wir fĂŒr Sie alle notwendigen BehördengĂ€nge (Anmeldung beim Standes- und Friedhofsamt, Abmeldung der Rente etc.), soweit dies möglich ist.

Zu klĂ€ren ist nun, welche Bestattungsart gewĂ€hlt werden soll. Bei der Erdbestattung wird der Sarg (direkt nach der Trauerfeier) auf dem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden werden die GrĂ€ber nach Reihen- und KaufgrĂ€bern: Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt, hier darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden, eine VerlĂ€ngerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Die Stelle des Kaufgrabes kann auf dem Friedhof von den Angehörigen ausgewĂ€hlt werden. Nach Ablauf der Nutzungsfrist kann das Grab verlĂ€ngert werden. Der Friedhof nimmt fĂŒr KaufgrĂ€ber höhere GebĂŒhren als fĂŒr ReihengrĂ€ber.

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene (hĂ€ufig nach einer Trauerfeier am Sarg) zum Krematorium ĂŒberfĂŒhrt. Die Urne kann wie bei einer Erdbestattung entweder in einem Reihen- oder einem Kaufgrab beigesetzt werden. Wer kein eigenes Grab möchte, kann wĂ€hlen zwischen den sog. UrnenrasengrĂ€bern (mit oder ohne Grabplatte), einer Wald- oder Seebestattung.

Soll die Beisetzung im Ausland stattfinden, erledigen wir ebenfalls alle notwendigen FormalitĂ€ten und ĂŒberfĂŒhren den Verstorbenen bis zum Beisetzungsort.

WÀhrend der Besprechung klÀren wir mit Ihnen und dem Friedhofsamt den Bestattungstermin. Wenn Sie möchten, setzen wir uns auch mit dem Pfarrer in Verbindung oder vermitteln einen kirchlich ungebundenen Trauerredner*in.

Ebenso beraten wir Sie bei der Auswahl von Blumenschmuck, der Formulierung von Traueranzeigen, -karten und -briefen und bei spÀteren Danksagungen.

Wenn Sie es wĂŒnschen, nehmen wir Ihnen so viel an FormalitĂ€ten ab, wie möglich. Dazu gehört auch die Abmeldung der Rente/Pension bzw. die Beantragung der Rentenvorschusszahlung fĂŒr Witwen/Witwer, sowie die Benachrichtigung von Versicherungen und der Krankenkasse.

Stefan Zweig Trauerspruch