Häufige Fragen und wichtige Informationen

Der letzte Gang ist bekanntlich ein besonders schwerer Gang. Früher wurde der Sarg vom Haus des Verstorbenen gemeinsam zum Friedhof getragen, so dass der Tod in der Gesellschaft präsenter war als heute. Doch auch heute können Sarg oder Urne nach der Aufbahrung in der Kapelle von den Angehörigen getragen und zum Friedhof begleitet werden.

Es gibt Rituale, die haben Menschen über Jahrhunderte Kraft gegeben, kleine Gesten, die die Trauergemeinde miteinander verbunden haben. Dazu gehört symbolisch das Grab mit einer letzten Hand voll Erde zu schließen. Anstelle von Erde besteht auch die Möglichkeit Blumen ins Grab beizugeben. Bei Beisetzungen von Kindern lassen manche Angehörige auch Luftballons als Zeichen der Hoffnung steigen. Wichtig ist, gemeinsam etwas zu tun.

Die individuelle Gestaltung des Abschieds von einem geliebten Menschen nach seinem Tod ist der erste Schritt zur Trauerbewältigung.

Geben Sie ihm nach seinem Tod die Möglichkeit, langsam von der Welt Abschied zu nehmen. Lassen Sie den Verstorbenen nicht sofort vom Bestatter abholen, sondern entscheiden Sie persönlich, ob Sie von gesetzlichen Möglichkeiten einer Aufbahrung zu Hause (bis zu 36 Stunden) Gebrauch machen möchten. Wichtig ist, dass Sie von einem Arzt einen Totenschein ausstellen lassen. Auch wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus verstorben ist, können Sie ihn nach Hause überführen lassen, um ihn dort aufzubahren. Die Aufbahrung gehörte früher zusammen mit der Totenwache zu den Abschiedsritualen. Doch durch veränderte Wohnverhältnisse ist uns dieses Ritual weitgehend abhanden gekommen.

Wer den Verstorbenen nicht zu Hause aufbahren möchte, kann Trauerhallen beim Bestatter, auf Friedhöfen oder in Krematorien nutzen. Bedenken Sie, dass es nicht nur für Sie, sondern beispielsweise auch für Ihre Kinder wichtig ist, den verstorbenen Großvater noch einmal zu sehen, um ihn mit dem veränderten Ausdruck, den friedlichen Gesichtszügen, in Erinnerung zu behalten und damit auch die Angst vor dem Tod zu nehmen.

Als Angehörige können Sie den Verstorbenen selbst waschen und ankleiden. Einen erkalteten Körper zu pflegen, das siebte Werk der Barmherzigkeit nach christlicher Tradition, kostet vielleicht Überwindung. Aber wer die Pflege selbst übernehmen möchte, dem helfen Bestatter dabei gern.

Früher gehörte das letzte Hemd zur Aussteuer, damit wurde schon mit der Hochzeit an den Tod gemahnt. Auch dieser Brauch ist uns verloren gegangen. Aber natürlich können Sie private Kleidung für die Aufbahrung auswählen, sei es der Sonntagsanzug oder auch die Lieblingskleidung des Verstorbenen.

Grabbeigaben sind wie Gedanken, die man einem Menschen mit auf den Weg gibt. Fotos oder der letzte Abschiedsbrief, Spielzeug oder persönliche Gegenstände, wie die Lesebrille, können dazugehören. Wer nicht möchte, dass die Beigaben bei einer Feuerbestattung verbrannt werden, kann diese vor der Beerdigung in die Schmuckurne legen.

Es spricht nichts dagegen, den Sarg zu bemalen oder die Urne selbst zu gestalten. Die Abschiedsrituale sind individueller geworden. So wünschen sich manche Angehörige heute einen letzten Fingerabdruck vom Verstorbenen und tragen diesen als Schmuckstück bei sich.

Nehmen Sie sich die Zeit, um einen schönen passenden Text für die Trauerrede auszuwählen. Es gibt Sammlungen mit Gedichten, Sprüchen, Psalmen und Motiven, die Anregungen geben. Das braucht ein bisschen Zeit, deshalb überlegen Sie sich gut, ob Sie sich nicht ein paar Tage mit dem Termin für die Beerdigung Zeit lassen wollen.

Gestalten Sie die Trauerfeier nach Ihrer persönlichen Vorstellung unabhängig davon, ob Sie eine kirchliche oder eine weltliche Trauerfeier ausrichten. Wer befürchtet, dass ihm die Worte versagen, kann jemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis bitten, ein Gedicht oder eine Trauerrede vorzutragen oder auch einen professionellen Redner damit beauftragen. Bedenken Sie, dass eine Trauerfeier keine Generalprobe und keine Wiederholung kennt. Was in diesem Augenblick versäumt wurde, ist nicht nachzuholen, kann aber in der Erinnerung belastend nachwirken.

Trauermusik spielt eine wesentliche Rolle bei der Verabschiedung, um gemeinsam schweigen zu können, ohne dass das Schweigen belastend wirkt, um sich gemeinsam an den Verstorbenen erinnern zu können, um Gefühle zuzulassen und auch, um gemeinsam Trost zu erfahren. Die Auswahl reicht heute vom Lieblingsstück des Verstorbenen von der CD über klassische Kirchenlieder, die von einem Organisten begleitet werden, bis zum Musizieren am Grab durch die Angehörigen.

Zur Dekoration in der Trauerhalle gehören nicht nur Blumengestecke und Kerzen. Auch ein Foto des Verstorbenen kann dazu beitragen, insbesondere bei der Feuerbestattung, den Verstorbenen ein letztes Mal in seiner Mitte zu haben. Hinsichtlich der Blumen für die Trauerfeier sind individuelle Wünsche umsetzbar. Zum Beispiel kann die Lieblingsfarbe des Verstorbenen für den Blumenschmuck gewählt werden – warum nicht einmal eine Trauerfeier ganz in Blau mit Blütenblättern, Kerzen und persönlichen Dingen?

In einigen Gemeinden werden die Friedhofsgebühren über den Bestatter abgerechnet, in anderen direkt mit den Angehörigen. Es ist zu bedenken, dass Friedhofsgebühren einen wesentlichen Teil der Bestattungskosten ausmachen. Dabei handelt es sich um Kosten für die Grabstätte, ggf. die Nutzung der Aufbahrungsräume und der Trauerhalle sowie das Öffnen und Schließen des Grabes.

Bei einer Feuerbestattung fallen zusätzliche Kosten für eine Überführung zum Krematorium an.

Grabstein oder Grabskulptur werden im Allgemeinen separat bei einem Steinmetz und die Pflege der Grabstätte bei einem Floristen in Auftrag gegeben. Hinzu kommen Kosten für einen Trauerkaffee mit den Angehörigen

Wem ein pauschaler Kostenvoranschlag angeboten wird, sollte darum bitten, dass die einzelnen Leistungen aufgelistet werden, denn nur detaillierte Kostenvorschläge erlauben einen Vergleich. Es sollten deshalb die Gebühren für die Nutzung eines Aufbahrungsraums ebenso wie für die Erledigung der Formalitäten (beispielsweise die Abmeldung beim Standesamt, den zuständigen Gemeindeämtern, bei Versicherungen, bei der GEZ etc. sowie die Besorgungen der erforderlichen Urkunden) enthalten sein.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Verbraucherinitiative Aeternitas verweisen. Das Netzwerk „qualifizierte Bestatter“ ist eine Initiative der Aeternitas e.V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Entstanden ist die Idee aufgrund der zahlreichen Nachfragen seitens der Bürger*innen nach einem guten Bestatter. Stiftung Warentest empfiehlt www.gute-bestatter.de. Auch wir sind in diesem Netzwerk vertreten. Bitte schauen Sie hier unsere eigens eingerichtete Rubrik „Aeternitas“ an.

Scheuen Sie sich nicht, für eine Bestattungsvorsorge einen Kostenvoranschlag einzuholen. Im Trauerfall möchte man sich mit diesen Dingen nicht mehr beschäftigen müssen.

„Zu meiner Beerdigung soll das Requiem“ von Mozart gespielt werden“. „Ich will später nicht mit meinem Bruder zusammen im Familiengrab liegen“.

Diese und viele andere Aussagen zeigen, dass Wünsche des Verstorbenen über den Tod hinaus beachtet werden sollten.

Oder sind die Interessen der Hinterbliebenen wichtiger als die Interessen der Verstorbenen ?

Wenn man diese Fragen für sich selbst beantworten möchte stellt man zunächst fest, dass der Verstorbene die Erfüllung seiner Wünsche nicht mehr erlebt. Auch hat die Missachtung der Interessen keine rechtliche Auswirkung.

Jedoch tangiert die mangelnde Beachtung der Wünsche des Verstorbenen all jene Menschen, die selbst konkrete Vorstellungen und Anliegen an ihre eigene Bestattung stellen, denn auch die eigenen Vorstellungen könnten dereinst nicht beachtet und respektiert werden.

Insofern besteht eine Verpflichtung der Lebenden, die Wünsche des Verstorbenen zu respektieren, aufgrund folgender goldener Regel: „Weil du willst, dass man deine Wünsche postum beachtet, so beachte auch die Wünsche derer, die dir vorausgegangen sind“.

Hierbei ist natürlich auch z.B. die finanzielle Sicht zu beachten. Können sich beispielsweise die Hinterbliebenen ein gewünschtes Grab nicht leisten und würden sich hierdurch verschulden, ist zwischen den Wünschen der Hinterbliebenen und des Verstorbenen ein „gerechter“ Interessensausgleich zu finden, wie er auch unter Lebenden notwendig und erforderlich ist. Es sind Abwägungen zu treffen, was der Verstorbene den Lebenden „zumuten“ und was er von ihnen „erwarten“ darf.

Eine moderierende Funktion einzunehmen, kann hier zur verantwortungsvollen Aufgabe des Bestatters werden.

Die IG Metall hat die Todesfall-Leistungen gemäß Satzung bundesweit vereinheitlicht.

Hinterbliebene werden durch Zahlung eines Sterbegeldes unterstützt werden. Mit der Satzungsleistung Unterstützung im Todesfall gem. § 30 der Satzung will die IG Metall die finanzielle Belastung, die durch das Ableben entsteht, für die Hinterbliebenen abmildern. Sie stellt eine freiwillige Leistung dar, die die IG Metall ihren Mitgliedern und Hinterbliebenen nach Erfüllung von folgenden Voraussetzungen gewähren kann.

Es errechnet sich aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe Leistungen der IG Metall

Leistungen der IG Metall nach der Beitragsleistung


Beispielsweise beträgt die Unterstützung bei einem Monatsbeitrag von 20 Euro und einer Dauer der Mitgliedschaft von über 20 Jahren 630 Euro (§ 30 der IG Metall- Satzung).

Auszug aus § 30 Unterstützung im Todesfall


Die Unterstützung im Todesfall kann an Mitglieder oder an deren Hinterbliebene dann gezahlt werden, wenn das Mitglied der Gewerkschaft mindestens zwölf Monate angehörte und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet hat.

An die Hinterbliebenen wird die Unterstützung im Todesfall gezahlt, wenn sie mit dem Verstorbenen bzw. der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt oder im dauernden Fürsorgeverhältnis zu ihm bzw. ihr gestanden haben oder für die Bestattungskosten nachweisbar aufgekommen sind.

Die Unterstützung im Todesfall beträgt:

  • bei einer Beitragsleistung über 12 bis 36 Monate das 15-fache,
  • bei einer Beitragsleistung über 36 bis 60 Monate das 17,5-fache,
  • bei einer Beitragsleistung über 60 bis 120 Monate das 20-fache,
  • bei einer Beitragsleistung über 120 bis 240 Monate das 25-fache,
  • bei einer Beitragsleistung über 240 Monate das 31,5-fache der maßgebenden Monatsbeiträge.
  • Die Unterstützung im Todesfall beträgt mindestens 65 Euro.



Der Berechnung der Unterstützung im Todesfall

  • wird der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsbeiträge zugrunde gelegt.
  • Ausgenommen sind beschäftigte Mitglieder in Altersteilzeit. Für sie gilt der Berechnungszeitraum vor Eintritt in die Altersteilzeit.
  • Mitglieder, die eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung trotz Invalidität nicht erhalten, erhalten die Unterstützung im Todesfall mindestens nach dem Beitrag von 5,50 Euro.



Beim Todesfall des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin eines Mitgliedes,

soweit dieser bzw. diese in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat, beträgt die Unterstützung im Todesfall die Hälfte der obigen Sätze.

Bei der Antragstellung auf Auszahlung der Unterstützung im Todesfall ist die Sterbeurkunde bei der zuständigen Verwaltungsstelle einzureichen und der Mitgliedsausweis vorzulegen.

Immanuel Kant Trauerspruch