Bestattungsvorsorge Frankfurt

Das Bestattungsinstitut Schwind in Frankfurt bietet Ihnen eine einfühlsame und zuverlässige Bestattungsvorsorge, um die Kosten Ihrer Bestattung vorsorglich abzusichern und Ihre nächsten Angehörigen zu entlasten. Mit einer individuellen Bestattungsvorsorge stellen wir sicher, dass Ihre Wünsche bezüglich Ort, Ablauf und Art der Beisetzung respektiert werden.

Unsere umfassende Beratung beinhaltet den Bestattungsvorsorgevertrag, der alle Details Ihrer gewünschten Bestattung regelt. Dazu gehören die gewünschte Beisetzung in Frankfurt sowie die finanzielle Absicherung. Bei der Wahl der Vorsorgeanlagen empfehlen wir Ihnen ausschließlich sichere und vertrauenswürdige Optionen.

Gemeinsam mit dem Bestattungsinstitut Schwind finden Sie die passende Bestattungsvorsorge, die Ihren individuellen Vorstellungen entspricht. Wir stehen Ihnen in Frankfurt mit Empathie und Kompetenz zur Seite, um Ihre Bestattungswünsche einfühlsam und sorgsam zu regeln. Mit einer Bestattungsvorsorge schaffen Sie Gewissheit und Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen.

Bestattungskostenvorsorge Frankfurt

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten in einem persönlichen, kostenfreien und unverbindlichen Gespräch eine Bestattungskostenvorsorge in Frankfurt zu besprechen und alles Nötige zu fixieren. Als Mensch haben Sie Ihr ganzes Leben selbstbestimmt gelebt und Ihre Entscheidungen getroffen. Warum soll das im Todesfall anders sein? Mit unserer Bestattungskostenvorsorge haben Sie es in der Hand, Ihre letzte Reise genau so zu gestalten, wie Sie es sich vorstellen.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Bestattung in Frankfurt so veranlasst und durchgeführt wird, wie Sie es sich wünschen. Es beruhigt diejenigen, die gehen, zu wissen, dass der Abschied in Übereinstimmung mit ihren Wünschen vollzogen wird. Für die Hinterbliebenen ist es eine große Erleichterung, da die Gewissheit besteht, dass alles genau so gemacht wird, wie es Ihre Liebsten sich vorgestellt haben.

Die Zeit nach dem Sterbefall ist für die Angehörigen eines Verstorbenen nicht nur eine Zeit des Trauerns. Ein Sterbefall geht für die Hinterbliebenen immer mit Kosten einher. Um diese Last von ihren Schultern zu nehmen, ist eine Absicherung der Bestattungskosten durch eine Bestattungskostenvorsorge Frankfurt eine sinnvolle Maßnahme. Mit unserer Unterstützung können Sie für eine finanzielle Sicherheit sorgen und Ihre Angehörigen entlasten.

Sterbegeldversicherung Frankfurt

Wenn Sie sich für eine Bestattungsvorsorge in Frankfurt entscheiden, treffen Sie die bewusste Entscheidung, vor Ihrem Ableben alles in die richtigen Bahnen zu lenken. In einer Bestattungsverfügung halten Sie all das fest, was Sie sich im Todesfall für Ihre Beerdigung wünschen.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist somit ein äußerst bedeutsames Schriftstück, das seine Wirkung über den Tod des Betroffenen hinaus behält. Ihre Hinterbliebenen haben keinen Einfluss auf Ihre Wünsche, es sei denn, Sie legen dies ausdrücklich fest.

Was die finanzielle Seite betrifft: Sie müssen sich während Ihrer Lebzeiten nicht darum sorgen, dass Ihre Bestattung finanziert werden kann. Allerdings ergibt eine finanzielle Vorsorge durchaus Sinn, um Ihre Hinterbliebenen nicht finanziell zu belasten. Gerne beraten wir Sie dazu und verraten Ihnen auch, welche Vorsorgesumme Sie zurücklegen sollten. Eine Sterbegeldversicherung Frankfurt ist dabei eine Option, die wir Ihnen näher erläutern können. Mit unserer Unterstützung schaffen Sie eine solide Grundlage für Ihre Bestattungsvorsorge und entlasten Ihre Angehörigen in dieser schweren Zeit.

Vorsorge Bestatter Frankfurt

Die Pietät Schwind ist Ihr Vorsorge Bestatter in Frankfurt und bietet eine einfühlsame und individuelle Bestattungsvorsorge. Mit kostenfreien Beratungen werden persönliche Wünsche und Bedürfnisse besprochen. Durch maßgeschneiderte Bestattungsvorsorgeverträge stellen wir sicher, dass alles nach Ihren Vorstellungen abläuft. Finanzielle Absicherung und Sterbegeldversicherungen sind ebenfalls Teil unseres umfassenden Vorsorgeangebots.

Schonvermögen:

Das Bundessozialgericht bestätigt regelmäßig seine im Jahr 2008 getroffene Entscheidung, wonach Gelder, die für eine Bestattung zurückgelegt werden oder Ansprüche aus Sterbegeldversicherungen als Schonvermögen anzusehen sind. Damit haben das Sozialamt oder sonstige Gläubiger keinen Zugriff auf diese Ansprüche/ Guthaben.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Bestattungskostenvorsorgevertrag mit einem Bestatter geschlossen wird. Das Vermögen aus einem Bestattungskostenvorsorgevertrag wird sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege als Schonvermögen im Sinne der Härtefallregelungen angesehen. Daher steht auch eine evt. spätere Bedürftigkeit und die Gewährung von Sozialhilfe dem nicht entgegen.

Unsere fachkundigen Mitarbeiter*innen stehen Ihnen hier für weitere Fragen und/ oder den Abschluss eines Bestattungskostenvorsorgevertrages jederzeit zur Verfügung.

Vorsorgevertrag:

In früheren Zeiten waren die Verhältnisse übersichtlicher, auch was den Tod anging. War jemand verstorben, so wurde er auf dem Gemeindefriedhof beigesetzt. Die Trauerfeier fand in der Kirche statt, der Pfarrer sprach, Verwandte, Nachbarn und Freunde sangen Choräle, …

Heute, ein paar Jahrzehnte später, ist es mit den Bestattungszeremonien häufig anders – man weiß als Angehöriger oftmals nicht, für welche Bestattungsform man sich entscheiden soll, wenn sich der Verstorbene nicht dazu geäußert hat.

Es ist daher sinnvoll, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wie die eigene Bestattung aussehen soll. Die Angehörigen – diese sind ohnehin durch den Verlust des nahestehenden Menschen sehr belastet – müssen sich keine Gedanken mehr um die vielen kleinen und großen nun anstehenden Entscheidungen machen und sich mit der Frage konfrontiert fühlen, ob die getroffenen Regelungen dem Verstorbenen auch so zugesagt hätten. Auch Uneinigkeiten unter den Angehörigen selbst, können so vermieden werden.

Vor allen Dingen hat der Vorsorgende selbst das sichere Gefühl, dass seine Wünsche für die Bestattung so umgesetzt werden, wie er sie sich vorgestellt hat.

Nur 8 % aller Deutschen ist es vollkommen gleichgültig, was mit ihrem Körper nach ihrem Tod geschieht (dies ergab eine Umfrage des Emnid Institutes), d.h. 92% aller Menschen machen sich über ihr Ableben und die Art/ Form ihrer Beerdigung Gedanken.

Aber wie kann man erreichen, dass die eigenen Vorstellungen wirklich umgesetzt werden?

Ein zuverlässiger Weg hierfür ist ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut des Vertrauens. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle wichtigen Belange rund um die eigene Bestattung zu Lebzeiten verbindlich zu regeln.

Besondere Bedeutung hat diese Bestattungsvorsorge für Menschen ohne Angehörige: Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, beauftragt die Behörde in diesem Fall das Ordnungsamt mit der Bestattung. Wie Sie sich vorstellen können, kann es in diesem Fall beispielweise passieren, dass aus Unkenntnis beispielsweise Bekannte nicht informiert werden oder eine religiöse Zugehörigkeit nicht berücksichtigt wird. Liegt hingegen ein Vorsorgevertrag vor, sind solche Dinge ausgeschlossen.

Gehen Sie also diesen ersten Schritt in Richtung Bestattungsvorsorge und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.