Grabarten

Nachfolgend möchten wir die einzelnen Grabarten inkl. Friedhofsgebühren der Stadt Frankfurt detailliert vorstellen.

Reihengräber

Reihengräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, die der Reihe nach belegt werden. In einer Reihengrabstätte kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Reihengrabstätte wird ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefrist (im Allgemeinen 20 Jahre) erworben. Das Verfügungsrecht an einer Reihengrabstätte kann nicht verlängert werden, nach Ablauf der Ruhefrist werden diese Grabstätten abgeräumt.

Erdreihengrabstätte:

Bestattungsgebühr:1.596 €
Grabnutzung (20 Jahre)1.117 €
Summe:2.713 €
Erdreihengrab

Urnenreihengrabstätte:

Bestattungsgebühr:1.006 €
Grabnutzung (20 Jahre)435 €
Summe:1.441 €
Urnenreihengrabstätte

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht mindestens für 25 Jahre verliehen werden kann. Die Lage der Grabstätte wird zusammen mit dem Erwerber ausgesucht.
Je nach Größe der Grabstätte können dort mehrere Verstorbene beigesetzt werden, das Nutzungsrecht an einer solchen Wahlgrabstätte kann verlängert werden und somit als Familiengrabstätte über viele Jahre hinweg bestehen. Ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann auch im Voraus für die Dauer von mindestens 10 Jahren erworben werden.

Erdwahlgrabstätte:

(1 Erdbestattung + 4 Urnen)

Bestattungsgebühr:1.596 €
Grabnutzung (20 Jahre)
Ruhefrist (20 Jahre)*
1.751 €
Summe:3.347 €
Erdwahlgrabstätte

Urnenwahlgrabstätte:

(4 Urnen)

Bestattungsgebühr:1.006 €
Grabnutzung (20 Jahre)
Ruhefrist (20 Jahre)*
1.698 €
Summe:2.704 €
Urnenwahlgrabstätte

Urnenkammer:

Bestattungsgebühr:789 €
Grabnutzung (20 Jahre)
Ruhefrist (20 Jahre)*
2.659 €
Summe:3.448 €

* Nicht auf allen Friedhöfen in Frankfurt am Main.

Urnenkammer

Sondergrabstätten:

Rasengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und gepflegt. Auf einer solchen Rasengrabstätte liegt eine vom Steinmetz angefertigte Grabplatte mit Namensstafel erdbündig im Boden, eine individuelle Grabbepflanzung darf nicht erfolgen.

Sondergrabstätten

Reihengrabstätte

Erde Bestattungsgebühr:1.596 €
Grabnutzung (20 Jahre)1.703 €
Summe:3.299 €
Urne Bestattungsgebühr:1.006 €
Grabnutzung (20 Jahre)932 €
Summe:1.938 €

Wahlgrabstätte

Erde Bestattungsgebühr:1.596 €
Grabnutzung Einzel (25 Jahre)
Ruhefrist (20 Jahre)
2.397 €
Summe:3.993 €
Urne Bestattungsgebühr:1.006 €
Grabnutzung Einzel (25 Jahre)1.341 €
Summe: 2.347 €
Rasenwahlgrab

Baumgrabstätten sind eine weitere Form der Sondergrabstätten. Mit einer Bestattung an den Wurzeln eines Baumes verbinden viele Menschen Trost und Frieden. Die Asche des Verstorbenen wird bei einer Baumbestattung in einer Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Der Baum kann schon zu Lebzeiten ausgesucht und erworben werden und ist auch als Familiengrabstätte nutzbar. Es kann eine Namensinschrift angebracht werden. Um die Grabpflege muss sich niemand sorgen, denn sie ist bei einer Baumbestattung ein Teil der Natur.

Reihengrabstätte Trauerhain

Urne Bestattungsgebühr:1.006 €
Grabnutzung  (20 Jahre)1.015 €
Summe:2.021 €
Trauerhain Reihengrab

Wahlgrabstätte Trauerhain

Urne Bestattungsgebühr:1.006 €
Grabnutzung  (20 Jahre)1.404 €
Summe:2.410 €
Trauerhain Wahlgrab

Wahlgrabstätte Trauerwald

Urne Bestattungsgebühr:1.006 €
Grabnutzung  (20 Jahre)1.353 €
Summe:2.359 €
Trauerwald
Immanuel Kant Trauerspruch