Bestimmen Sie mit
Die individuelle Gestaltung des Abschieds von einem geliebten Menschen nach seinem Tod ist der erste Schritt zur Trauerbewältigung.
Geben Sie ihm nach seinem Tod die Möglichkeit, langsam von der Welt Abschied zu nehmen. Lassen Sie den Verstorbenen nicht sofort vom Bestatter abholen, sondern entscheiden Sie persönlich, ob Sie von gesetzlichen Möglichkeiten einer Aufbahrung zu Hause (bis zu 36 Stunden) Gebrauch machen möchten. Wichtig ist, dass Sie von einem Arzt einen Totenschein ausstellen lassen. Auch wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus gestorben ist, können Sie ihn nach Hause überführen lassen, um ihn dort aufzubahren. Die Aufbahrung gehörte früher zusammen mit der Totenwache zu den Abschiedsritualen. Doch durch veränderte Wohnverhältnisse ist uns dieses Ritual weitgehend abhanden gekommen.
Wer den Verstorbenen nicht zu Hause aufbahren möchte, kann Trauerhallen beim Bestatter, auf Friedhöfen oder in Krematorien nutzen. Bedenken Sie, dass es nicht nur für Sie, sondern beispielsweise für Ihre Kinder wichtig ist, den verstorbenen Großvater noch einmal zu sehen, um ihn mit dem veränderten Ausdruck, den friedlichen Gesichtszügen, in Erinnerung zu behalten und damit auch die Angst vor dem Tod zu nehmen.
Als Angehörige können Sie den Verstorbenen selbst waschen und ankleiden. Einen erkalteten Körper zu pflegen, siebte Werk der Barmherzigkeit nach christlicher Tradition, kostet vielleicht Überwindung. Aber wer die Pflege selbst übernehmen möchte, dem helfen Bestatter dabei gern.
Früher gehörte das letzte Hemd zur Aussteuer, damit wurde schon mit der Hochzeit an den Tod gemahnt. Auch dieser Brauch ist uns verloren gegangen. Aber natürlich können Sie private Kleidung für die Aufbahrung auswählen, sei es der Sonntagsanzug oder auch die Lieblingskleidung des Verstorbenen. Anstelle von Sargwäsche kann dann der Verstorbene auch in Blüten gehüllt werden.
Klingerstrasse 24
60313 Frankfurt am Main
Tag und Nacht:
Telefon: 069/297048-0
Telefax: 069/297048-22
Schwind-frankfurt@t-online.de
Rückrufservice



