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Sind die letzten Wünsche Verstorbener zu beachten?

"Zu meiner Beerdigung soll das Requiem" von Mozart gespielt werden". "Ich will später nicht mit meinem Bruder zusammen im Familiengrab liegen".

Diese und viele andere Aussagen zeigen, dass Wünsche des Verstorbenen über den Tod hinaus beachtet werden sollten.

Oder sind die Interessen der Hinterbliebenen wichtiger als die Interessen der Verstorbenen ?

Wenn man diese Fragen für sich selbst beantworten will stellt man zunächst fest, dass der Verstorbene die Erfüllung seiner Wünsche nicht mehr erlebt. Auch hat die Missachtung der Interessen keine Auswirkung mehr.

Jedoch tangiert die mangelnde Beachtung der Wünsche des Verstorbenen all jene Menschen, die selbst konkrete Vorstellungen und Anliegen an ihre eigene Bestattung stellen, denn auch die eigenen Vorstellungen könnten dereinst nicht beachtet und respektiert werden.

Insofern besteht eine Verpflichtung der Lebenden, die Wünsche des Verstorbenen zu respektieren, denn die goldene Regel "weil du willst, dass man deine Wünsche postum beachtet, so beachte auch die Wünsche derer, die dir vorausgegangen sind".

Hierbei ist natürlich auch z.B. die finanzielle Sicht zu beachten. Können sich beispielsweise die Hinterbliebenen ein gewünschtes Grab nicht leisten und würden sich hierdurch verschuldet, ist zwischen den Wünschen der Hinterbliebenen und des Verstorbenen ein "gerechter" Interessensausgleich zu finden, wie er auch unter Lebenden notwendig und erforderlich ist. Es sind Abwägungen zu treffen, was der Verstorbene den Lebenden "zumuten" und was sie von ihnen "erwarten" dürfen.

Eine moderierende Funktion einzunehmen, kann hier zur verantwortungsvollen Aufgabe des Bestatters sein.


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