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Alternative Bestattungsformen:

Für die Bundesrepublik schreibt das Bestattungsgesetz vor, dass Asche der Beisetzungspflicht unterliegt und auf einem Friedhof oder einer speziell dafür bestimmten Fläche beigesetzt oder ausgestreut werden muss - die Ausnahme stellt hierbei die Seebestattung dar.

In den letzten Jahren hat sich ein umfangreiches Angebot an alternativen Bestattungsformen entwickelt:

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